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§ 82 AgrStatG - Erhebungseinheiten
Stand 28.02.2020
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§ 82 Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten sind Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten, in denen Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes hergestellt werden. Bei Sägewerken liegt die Erhebungsgrenze bei mindestens zehn Beschäftigten.