§ 88 AgrStatG - Erhebungseinheiten
§ 88 Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten der Düngemittelstatistik sind die Unternehmen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in Verkehr bringen
1.
mineralische Düngemittel,
2.
Torf, Kultursubstrate und Blumenerden.