§ 279a SGB VI - Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
§ 279a Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.