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§ 279a SGB VI - Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
Stand 22.07.2021
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§ 279a Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.