§ 1b THWG - Forschung
§ 1b Forschung Das Technische Hilfswerk beteiligt sich an internationalen, supranationalen und nationalen Forschungsprojekten zu Fragestellungen in den Bereichen Rettungswesen, Katastrophenschutz und Zivilschutz.
Diskussion zu § 1b THWG
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22.06.2025 11:02