§ 1b ForschungDas Technische Hilfswerk beteiligt sich an internationalen, supranationalen und nationalen Forschungsprojekten zu Fragestellungen in den Bereichen Rettungswesen, Katastrophenschutz und Zivilschutz.
Diskussion zu § 1b THWG
LX
22.06.2025 11:02
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