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§ 4 UVPG - Umweltverträglichkeitsprüfung
Stand 22.04.2021
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§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.