§ 4 UVPG - Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.
Diskussion zu § 4 UVPG
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25.06.2025 20:38