ɑA-bewerteter Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung bei
der Bezugsgeschwindigkeit v = 100 km/h auf Schwellengleis mit durchschnittlichem Fahrflächenzustand, nach Beiblatt 1 und 2, in dB,
ΔɑPegeldifferenz im Oktavband ƒ, nach Beiblatt 1 und 2, in dB,
nAnzahl der Schallquellen der Fahrzeugeinheit nach Nummer 4.1 bzw. 5.1,
nBezugsanzahl der Schallquellen der Fahrzeugeinheit nach Nummer 4.1 bzw. 5.1,
bGeschwindigkeitsfaktor nach Tabelle 6 bzw. 14,
vGeschwindigkeit nach Nummer 4.3 bzw. 5.3.2, in km/h,
vBezugsgeschwindigkeit, v = 100 km/h,
Summe der c Pegelkorrekturen für Fahrbahnart (c1) nach Tabelle 7 bzw. 15 und Fahrfläche (c2) nach Tabelle 8, in dB,
Summe der k Pegelkorrekturen für Brücken nach Tabelle 9 bzw. 16 und die Auffälligkeit von Geräuschen nach Tabelle 11, in dB.
Anmerkung: In Beiblatt 1 und 2 sind die Indizes h, m und Fz nicht mitgeführt.
In den Berechnungen werden die acht Oktavbänder ƒ mit den Mittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 000 Hz berücksichtigt. Die zu verwendenden Parameter sind in Nummer 4 für Eisenbahnen und in Nummer 5 für Straßenbahnen zusammengestellt.
Bei Verkehr von n Fahrzeugeinheiten pro Stunde der Art Fz wird der Pegel der längenbezogenen Schallleistung im Oktavband ƒ und Höhenbereich h nach folgender Gleichung (Gl. 2) berechnet:
3.3
Schallleistungspegel für Rangier- und Umschlagbahnhöfe
Die Schallemission wird in acht Oktavbändern ƒ bei Mittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 000 Hz als Schallleistungspegel für Abstrahlung in den Raumwinkel 4π angegeben. Es gilt das Raumwinkelmaß nach der Gleichung (Gl. 9). Zu unterscheiden sind Schallquellen nach Tabelle 10. Die Quellen sind punktförmig oder linienförmig ausgeformt.
Der Pegel der A-bewerteten Schallleistung von Punktschallquellen L im Oktavband ƒ, im Höhenbereich h, infolge einer Einzelquelle i wird abhängig von der Anzahl n der Ereignisse bzw. Einheiten pro Stunde nach folgender Gleichung (Gl. 3) berechnet:
Der Pegel der A-bewerteten längenbezogenen Schallleistung von Linienschallquellen L im Oktavband ƒ, im Höhenbereich h, infolge einer Einzelquelle j wird abhängig von der Anzahl n der Ereignisse bzw. Einheiten pro Stunde nach folgender Gleichung (Gl. 4) berechnet:
Dabei bezeichnet: