- 5.
- Schallemissionen von Straßenbahnen
- 5.1
- FahrzeugartenZur Berechnung der Schallemission wird von Fahrzeugarten nach Tabelle 12 ausgegangen.Tabelle 12: Fahrzeugarten, Fahrzeug-Kategorien Fz und Bezugsanzahl der Achsen für Straßenbahnen
Spalte A B C Zeile Fahrzeugart Fahrzeug-Kategorie
FzBezugsanzahl
der Achsen
n1 Straßenbahn-Niederflurfahrzeuge 21 8 2 Straßenbahn-Hochflurfahrzeuge 22 3 U-Bahn-Fahrzeuge 23 Festlegung zu Tabelle 12 Spalte C:Die Schallleistung des Rollgeräusches nimmt mit der Anzahl der Achsen zu. Bei Abweichung der Anzahl der Achsen n einer Fahrzeugeinheit von der Bezugsanzahl der Achsen n = 8 wird der dritte Term in der Gleichung (Gl. 1) mit n = n und n = n berücksichtigt. Dieser Term wird für die Schallquellenart Fahrgeräusche nach Tabelle 13 angesetzt. Bei allen anderen Schallquellen n = n. Der A-bewertete Gesamtpegel ɑ der längenbezogenen Schallleistung und die Pegeldifferenz Δɑ im Oktavband ƒ bei der Bezugsgeschwindigkeit v = 100 km/h auf Schwellengleis mit durchschnittlichem Fahrflächenzustand sind für jede Fahrzeug-Kategorie im Beiblatt 2 zusammengestellt (siehe auch Gl. 1). Die Anzahl von Fahrzeugeinheiten je Stunde und die
- Zusammensetzung von Straßenbahnen sind den Unterlagen der Verkehrsunternehmen zu entnehmen.Anmerkungen zu Tabelle 12:Zeile 1: Die Quellen der Aggregatgeräusche liegen überwiegend auf dem Dach.Zeilen 2 und 3: Die Quellen der Aggregatgeräusche liegen überwiegend unter dem Fahrzeugboden.
- 5.2
- SchallquellenartenBei der Berechnung der Schallemission sind die in Tabelle 13 aufgeführten Schallquellenarten und Höhenbereiche anzusetzen.Tabelle 13: Schallquellenarten bei Straßenbahnen
Spalte A B C D E F Zeile Schallquellenart Höhenbereich
hHöhe
über SO
hTeilquelle
mGeräuschursache, Komponente Fahrzeug-Kategorie
Fz1 Fahrgeräusche 1 0 m 1 Schienenrauheit 21, 22, 23 2 1 0 m 2 Radrauheit, Motor, Getriebe 3 Aggregatgeräusche 1 0 m 3 Stromrichter, Kompressor,
Klima- bzw. Lüftungsaggregate22, 23 4 2 4 m 4 Stromrichter, Kompressor,
Klima- bzw. Lüftungsaggregate21 - 5.3
- Geschwindigkeit
- 5.3.1
- BezugsgeschwindigkeitDie in Beiblatt 2 aufgeführten Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung gelten für die Bezugsgeschwindigkeit v = 100 km/h. Der Einfluss