davon abweichender Geschwindigkeiten wird in der Gleichung (Gl. 1) durch den Geschwindigkeitsfaktor b nach Tabelle 14 berücksichtigt.
Tabelle 14: Geschwindigkeitsfaktor für Straßenbahnen

SpalteABC
ZeileSchallquellenartTeilquelle
m
Geschwindigkeitsfaktor b
für Oktavband-Mittenfrequenz, in Hz
631252505001 0002 0004 0008 000
1Fahrgeräusch von Niederflur- und Hochflurfahrzeugen1, 200–5520151520
2Fahrgeräusch von
U-Bahn-Fahrzeugen
1,21510202030252520
3Aggregatgeräusche3, 4–10
Festlegung zu Tabelle 14, Zeile 3:
Hochflurfahrzeuge haben teilweise auch Aggregate (z. B. Klimaanlage für den Fahrgastraum) auf dem Dach. Sofern für solche Fahrzeuge ein spezielles Datenblatt vorhanden ist, bildet dieses die Berechnungsgrundlage.
Anmerkung zu Tabelle 14, Zeile 1 und 2:
Die Geschwindigkeitsfaktoren sind bauartbedingt. Große Geschwindigkeitsfaktoren b bewirken gegenüber der Bezugsgeschwindigkeit von 100 km/h hohe Abschläge für bauartbedingt langsame Fahrzeuge.
5.3.2
Für die Berechnung anzusetzende Geschwindigkeit
Grundsätzlich wird auf allen Strecken mit der zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeit gerechnet. Ist die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit niedriger als
die Streckenhöchstgeschwindigkeit, ist die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit anzusetzen. Ist die Streckenhöchstgeschwindigkeit geringer als 50 km/h, wird ersatzweise mit einer Geschwindigkeit von v = 50 km/h gerechnet. Es sind folgende Längen zu berücksichtigen:
Weichen: Weichenlänge plus je 25 m davor und dahinter,
Kreuzungen: Länge der Kreuzung plus je 25 m davor und dahinter,
Haltestellen an Strecken: Bahnsteiglänge plus je 25 m davor und dahinter.
Ausgenommen sind Strecken mit dauerhaft v 30 km/h (z. B. Langsamfahrstellen und Fußgängerbereiche), sofern es sich um Streckenabschnitte mit r> 200 m und Bereiche ohne Weichen, Haltestellen oder Kreuzungen handelt. In diesen Fällen wird mit einer Geschwindigkeit von v = 30 km/h gerechnet.
Anmerkung 1: Die erhöhten Schallemissionen an Gleisbögen mit kleinen Radien, Weichen und Kreuzungen, an Isolier- und Schweißstößen, an Beschleunigungs- und Bremsstrecken sowie an Haltestellen werden durch eine angenommene Geschwindigkeit berücksichtigt, die in diesen Bereichen höher ist als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Hierdurch werden auch die für Haltestellen typischen Geräusche wie z. B. tonhaltige Anfahr- und Bremsgeräusche, Türschließgeräusche und Kommunikation von Fahrgästen berücksichtigt.
Werden in Gleisbögen mit Radien r< 200 m keine wirksamen Schallminderungsmaßnahmen zur Reduzierung der Kurvengeräusche getroffen, ist –