| Spalte | A | B | C |
| Zeile | Brücken- und Fahrbahnart | K dB | K dB |
| 1 | Brücken mit stählernem Überbau, Gleise direkt aufgelagert | 12 | –6 |
| 2 | Brücken mit stählernem Überbau und Schwellengleis im Schotterbett | 6 | –3 |
| 3 | Brücken mit stählernem Überbau oder massiver Fahrbahnplatte, Gleise in Straßenfahrbahn eingebettet (Rillenschiene) | 4 | – |
| 4 | Brücken mit massiver Fahrbahnplatte oder mit besonderem stählernen Überbau, Gleise auf Schwellengleis im Schotterbett | 3 | –3 |
| 5 | Brücken mit massiver Fahrbahnplatte, Gleise direkt aufgelagert (feste Fahrbahn) | 4 | – |
Festlegungen zu Tabelle 16:
Zeile 1: Schienen sind direkt oder über Holzschwellen auf der Brückenkonstruktion befestigt. Die Abschläge für Schallminderungsmaßnahmen nach Spalte C sind anzusetzen, wenn zur Minderung der Schallabstrahlung der Brücke hochelastische Schienenbefestigungen mit den für die vorliegenden Bedingungen geringsten zugelassenen Werten für die Stützpunktsteifigkeit verwendet werden.
Spalte C: Die Pegelkorrekturen für Lärmminderungsmaßnahmen an Brücken mit Schotterbett (Zeilen 2 und 4) sind anzusetzen, wenn zur Minderung der Schallabstrahlung der Brücke Unterschottermatten mit den für die vorliegenden Bedingungen geringsten zugelassenen Werten für den Bettungsmodul verwendet werden.