- Anmerkung zu Tabelle 16, Zeile 3, 4 und 5:Fahrbahnplatte aus Stahlbeton, Spannbeton, Walzträger in Beton, Doppelverbundträger oder Gewölbebrücke; auch Verbundbrücke aus massiver Betonfahrbahnplatte und stählernen Brückenteilen. Der besondere stählerne Überbau unterscheidet sich von den in Zeile 2 beschriebenen Brücken durch konstruktive Maßnahmen zur Verhinderung von Resonanzen.Bei einer Schallschutzwand auf einer direkt befahrenen oder einer mit Schotterbett ausgestatteten Brücke sind Schallminderungsmaßnahmen mit einer Mindestwirksamkeit nach Tabelle 16 Spalte C vorzusehen und in der Berechnung zu berücksichtigen.
- 6.
- Schallausbreitung
- 6.1
- Einflussgrößen auf den AusbreitungswegenAuf den Ausbreitungswegen des Schalls von einer Punktschallquelle zu einem Immissionsort ist das Ausbreitungsdämpfungsmaß A nach folgender Gleichung (Gl. 10) zu berücksichtigen:Dabei bezeichnet:
A A durch geometrische Ausbreitung nach Nummer 6.2, A A durch Luftabsorption nach Nummer 6.3, A A durch Bodeneinfluss nach Nummer 6.4, A A durch Abschirmung durch Hindernisse nach Nummer 6.5. Schalldruckpegelerhöhungen durch Reflexionen sind nach Nummer 6.6 zu ermitteln, das Raumwinkelmaß D infolge von Reflexionen, die am Boden nahe der Quelle entstehen, nach Nummer 3.5.Unberücksichtigt bleiben nach dieser Anlage- –
- Pegelminderung durch Bewuchs und
- –
- Schallausbreitung mit Reflexionen höher als der 3. Ordnung.
Anmerkung 1: Die Berechnungsverfahren beschreiben die ausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen, wie sie bei leichtem Mitwind oder/und leichter Bodeninversion auftreten, beispielsweise in klaren, windstillen Nächten.Anmerkung 2: Indizes k für den Abschnitt einer Linienschallquelle oder k für den einer Flächenschallquelle sind in den Gleichungen der Nummer 6 nicht mitgeführt.- 6.2
- Geometrische AusbreitungDie Dämpfung der geometrischen Ausbreitung wird für die kugelförmige Schallausbreitung von einer ungerichtet abstrahlenden Punktschallquelle im Freifeld nach folgender Gleichung (Gl. 11) berechnet:Dabei bezeichnet:
d Laufweglänge zwischen Punktschallquelle und Immissionsort, in m, d = 1 m Bezugslänge. - 6.3
- LuftabsorptionDie Dämpfung durch Luftabsorption während der Schallausbreitung wird nach folgender Gleichung (Gl. 12) berechnet:Dabei bezeichnet:
α Absorptionskoeffizient der Luft, in dB je 1 000 m für jedes Oktavband bei der Bandmittenfrequenz. Als Standardwerte sind die Absorptionskoeffizienten nach Tabelle 17 anzusetzen.Tabelle 17: Absorptionskoeffizienten der Luft für Oktavbänder