dicken Schallschirmen) nicht größer als 25 dB angenommen werden.
6.6
Pegelerhöhung durch Reflexionen
Bei reflektierenden oder teilweise reflektierenden Schallschutzwänden (z. B. bei Glasaufsätzen) sind die reflektierenden oder absorbierenden Eigenschaften der Schallschutzwände in der Berechnung durch Spiegelquellen oder Spiegelempfänger zu berücksichtigen. Zusätzlich werden die Reflexionen zwischen reflektierender Schallschutzwand und Wagenaufbauten durch Verminderung der Abschirmwirkung nach der Gleichung (Gl. 20) berücksichtigt.
Reflexionen werden nach dieser Anlage durch inkohärente Spiegelquellen berücksichtigt. Am Boden in Quellnähe werden sie nach der Gleichung (Gl. 9) über ein Raumwinkelmaß mit der Stärke der Originalquelle verbunden. Reflexionen an Gebäuden und Schallschirmen sind für alle Oktavbänder nur dann zu berechnen, wenn jede der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt ist:
Eine geometrische/spiegelnde Reflexion ist, wie in Bild 8 schematisch dargestellt, konstruierbar.
Der Schallreflexionsgrad der Hindernisoberfläche ist größer als ρ = 0,2.
Die kleinste Abmessung des Reflektors genügt der folgenden Gleichung (Gl. 27):
Dabei bezeichnet:
lkleinste Abmessung des Reflektors, in m,
βWinkel zwischen der Verbindungslinie Quelle zu Immissionsort und der Reflektornormalen,
Schallwellenlänge bei der Oktavband-Mittenfrequenz ƒ, in m,
dLaufweg des Schalls von der Punktschallquelle Q zum Reflektor R, in m,
dLaufweg des Schalls vom Reflektor R zum Immissionsort IO, in m.


Bild 8: Spiegelreflexion an einem Hindernis
Der A-bewertete Schallleistungspegel der Spiegelschallquelle L ist nach folgender Gleichung (Gl. 28) zu berechnen:
Dabei bezeichnet:
LA-bewerteter Schallleistungspegel nach den Gleichungen (Gl. 7) und (Gl. 8), in dB,
DAbsorptionsverlust für Reflexionen an der Wandoberfläche nach Tabelle 18, in dB,
DRichtwirkungsmaß der Punktschallquelle in der Richtung des Spiegelschallempfängers (siehe Gleichung (Gl. 8)), in dB.
Die Frequenzabhängigkeit von Absorptionsverlust und Richtwirkungsmaß bleibt in dieser Anlage unberücksichtigt.
Tabelle 18: Absorptionsverlust an Wänden