§ 74a SGB VIII - Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
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§ 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für KinderDie Finanzierung von Tageseinrichtungen regelt das Landesrecht. Dabei können alle Träger von Einrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, gefördert werden. Die Erhebung von Teilnahmebeiträgen nach § 90 bleibt unberührt.