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die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu vertreten,
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die auswärtigen Beziehungen, insbesondere auf politischem, wirtschaftlichem, entwicklungspolitischem, kulturellem, wissenschaftlichem, technologischem, umweltpolitischem und sozialem Gebiet zu pflegen und zu fördern,
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die Bundesregierung über Verhältnisse und Entwicklungen im Ausland zu unterrichten,
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über die Bundesrepublik Deutschland im Ausland zu informieren,
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Deutschen im Ausland Hilfe und Beistand zu leisten,
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bei der Gestaltung der Beziehungen im internationalen Rechtswesen und bei der Entwicklung der internationalen Rechtsordnung mitzuarbeiten
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und die außenpolitische Beziehungen betreffenden Tätigkeiten von staatlichen und anderen öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland im Rahmen der Politik der Bundesregierung zu koordinieren.