- a)
das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
- b)
die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
- c)
das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
- d)
die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
- e)
die Unabhängigkeit der Gerichte,
- f)
der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
- g)
die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.