§ 7 18. BImSchV - Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter
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§ 7 Zugänglichkeit der Norm- und RichtlinienblätterDie in den Nummern 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2 des Anhangs genannten DIN-Normblätter und VDI-Richtlinien sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt.
Diskussion zu § 7 18. BImSchV
LX
17.07.2025 23:53
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