1)
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

5Personalwesen,
9 cHandel mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen,
und aus der Berufsfeldposition 11 chemisch-technische Waren, Pflanzenschutz

11 dMittel zur Schädlingsbekämpfung
zu vermitteln und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

1 eArbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
4 bBeratung und Verkauf,
4 fSortimentsstruktur,
8 bMittel zur Sonnenkosmetik,
8 cHerrenkosmetik und Pflegeprodukte,
8 eParfümerieartikel,
8 fArtikel zur Hygiene,
9 bHandel mit Gefahrstoffen und Pflanzenschutzmitteln,
und wahlweise aus der Berufsfeldposition 10 Foto

10 aFilme, Bilder,
10 bAllgemeines Fotozubehör,
10 cKameras und Wiedergabegeräte
oder aus der Berufsfeldposition 11 chemisch-technische Waren, Pflanzenschutz

11 bchemisch-technische Waren zur Sachwerterhaltung,
11 cPflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel
fortzuführen.
2)
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

4 dVerkaufsabrechnung,
zu vermitteln und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

8 dMittel zur Körperpflege,
9 dsonstige wichtige Rechtsvorschriften
fortzuführen.
3)
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen