- und wahlweise aus der Berufsbildposition 10 Foto
10 c | Kameras und Wiedergabegeräte |
- oder aus der Berufsbildposition 11 chemisch-technische Waren, Pflanzenschutz
11 d | Mittel zur Schädlingsbekämpfung |
- fortzuführen.
- 3)
- In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1 f | Warenwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechniken, |
4 e | Werbung und Verkaufsförderung |
- zu vermitteln und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2 a | Einkaufsplanung, |
4 b | Beratung und Verkauf, |
4 d | Verkaufsabrechnung, |
7 a | Mittel zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit, |
7 b | Arzneipflanzen, tierische Drogen und chemische Substanzen, |
8 a | präparative und dekorative Kosmetik, |
9 a | Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, |
9 b | Handel mit Gefahrstoffen und Pflanzenschutzmitteln |
- fortzusetzen.