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§ 17 SchKG - Hilfsmerkmale
Stand 30.06.2020
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§ 17 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale der Erhebung sind:
1.
Name und Anschrift der Einrichtung nach § 13 Abs. 1;
2.
Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.