und Dämpfungseinrichtungen an einer sicherheitstechnisch wichtigen Rohrleitung oder Komponente.
Kriterium N 2.5.4
–
Schäden an Primärkühlmittelpumpen, die ein Abfahren der Anlage erfordern.
–
Vollständiger Ausfall von Primärkühlmittelpumpen während des nuklearen Leistungsbetriebes; bei Schwimmbadreaktoren auch vollständiger Ausfall von Primärkühlmittelpumpen kurz nach Abschaltung des Reaktors.
Kriterium N 2.5.5
Ausfälle von mehr als einer Hauptpumpe des Sekundärkreislaufes während des nuklearen Leistungsbetriebes, sofern der Sekundärkreislauf sicherheitstechnische Aufgaben wahrnimmt.
Kriterium N 2.5.6
Ausfall der Netzversorgung, sofern dadurch die elektrische Versorgung einer sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtung nicht mehr gewährleistet ist.
Kriterium N 2.5.7
Anforderung oder Fehlanregung einer Sicherheitsteileinrichtung durch das Reaktorschutzsystem.
Nicht zu melden ist eine Reaktorschnellabschaltung,
–
die ohne sicherheitstechnisches Erfordernis gezielt vom Personal oder automatisch zum Schutz der Experimentiereinrichtungen durchgeführt wird,
–
die eindeutig auf eine Netzstörung zurückzuführen ist (gilt nicht für Anlagen, bei denen dadurch die elektrische Versorgung einer sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtung für die Nachwärmeabfuhr beeinträchtigt ist),
–
die in der Anfahrphase bei geringer Reaktorleistung erfolgt; soweit in den Betriebsvorschriften für die „geringe
Reaktorleistung“ nichts anderes definiert ist, ist die Reaktorleistung gering bei einer Leistung von weniger als 5 Prozent,
–
die bei Nullleistung ohne erforderliche Zwangskühlung erfolgt oder
–
die bei Personalausbildung bei Reaktorbetrieb ohne erforderliche Zwangskühlung erfolgt.
Kriterium N 2.5.8
Sicherheitstechnisch bedeutsamer Schaden an einer tragenden Struktur eines Bauwerks.
Kriterium N 2.5.9
Ereignis, das eine bedeutsame Änderung der Sicherheitsspezifikationen erfordert.
3.
Einwirkungen von außen und anlageninterne Ereignisse
3.1
Einwirkungen von außen
Kriterium S 3.1.1
Schaden durch Erdbeben, Flugzeugabsturz oder Explosionsdruckwelle an
–
einem Gebäude, in dem sich ein sicherheitstechnisch wichtiges System oder Anlagenteil befindet,
–
einem sicherheitstechnisch wichtigen System oder Anlagenteil mit der Folge, dass eine Sicherheitseinrichtung angefordert wird.
Kriterium E 3.1.1
Einwirkung von außen, die das Abschalten oder Abfahren der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen erfordert.
3.2
Anlageninterne Ereignisse
Kriterium S 3.2.1
Anlageninterner Brand, anlageninterne Explosion, Überflutung oder sonstige Einwirkung von innen in einem Ausmaß, bei dem zu besorgen ist, dass die auslegungsgemäß