§ 5 MV - Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz
§ 5 Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz Die Flurbereinigungsbehörden haben Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz mitzuteilen.