- 1.
abweichende Namensschreibweisen,
- 2.
andere Namen,
- 3.
Aliaspersonalien,
- 4.
Ausschreibung zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung,
- 5.
Angaben zum Ausweispapier,
- 5a.
die ausländische Personenidentitätsnummer,
- 6.
Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status und zu den für oder gegen den Ausländer getroffenen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen,
- 7.
Fingerabdruckdaten und die dazugehörigen Referenznummern,
- 8.
Größe und Augenfarbe,
- 9.
das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer ihrer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende gemäß § 63a des Asylgesetzes,
- 10.
die gegenwärtige Anschrift im Bundesgebiet,
- 11.
freiwillig gemachte Angaben zu Telefonnummern und E-Mail-Adressen,
- 12.
das zuständige Bundesland, die zuständige Aufnahmeeinrichtung und Ausländerbehörde, bei unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen das zuständige Jugendamt,
- 13.
die Durchführung der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes und die Untersuchung auf Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose nach § 36 Absatz 4 oder 5 des Infektionsschutzgesetzes, jeweils mit Ort und Datum,
- 14.
die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen.