§ 10 Vollstreckbarer TitelDie Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder daß die Handlung durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist.
Diskussion zu § 10 AnfG
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09.07.2025 17:02
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