§ 243 Abstimmung in GruppenJede Gruppe der stimmberechtigten Beteiligten stimmt gesondert über den Insolvenzplan ab.
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.