§ 280 Haftung. InsolvenzanfechtungNur der Sachwalter kann die Haftung nach den §§ 92 und 93 für die Insolvenzmasse geltend machen und Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 anfechten.
Diskussion zu § 280 InsO
LX
20.07.2025 07:30
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