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§ 56 BPolG - Rechtsweg
Stand 14.07.2021
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§ 56 Rechtsweg
Für Ansprüche auf Schadensausgleich ist der ordentliche Rechtsweg, für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 55 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsrechtsweg gegeben.