§ 1 MarkenG - Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen Nach diesem Gesetz werden geschützt:
1.
Marken,
2.
geschäftliche Bezeichnungen,
3.
geographische Herkunftsangaben.
Diskussion zu § 1 MarkenG
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22.07.2025 17:17