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§ 1 MarkenG - Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
Stand 02.07.2021
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§ 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
Nach diesem Gesetz werden geschützt:
1.
Marken,
2.
geschäftliche Bezeichnungen,
3.
geographische Herkunftsangaben.