§ 2 MarkenG - Anwendung anderer Vorschriften
§ 2 Anwendung anderer Vorschriften Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus.
Diskussion zu § 2 MarkenG
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17.07.2025 22:47