§ 93 MarkenG - Amtssprache und Gerichtssprache
§ 93 Amtssprache und Gerichtssprache Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.