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§ 93 MarkenG - Amtssprache und Gerichtssprache
Stand 02.07.2021
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§ 93 Amtssprache und Gerichtssprache
Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.