Open user menu
§ 225a UmwG - Möglichkeit des Formwechsels
Stand 06.03.2023
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 225a Möglichkeit des Formwechsels
Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Formwechselbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.