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§ 250 UmwG - Nicht anzuwendende Vorschriften
Stand 30.06.2021
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§ 250 Nicht anzuwendende Vorschriften
Die §§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Aktiengesellschaft nicht anzuwenden.