Absonderungsrechte geltend gemacht werden können, mit Ausnahme der Bestände des Sicherungsvermögens nach § 125 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ist in einer Summe anzugeben und dem Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahres gegenüberzustellen.
(4) An Stelle der in § 285 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Angaben sind die folgenden Angaben unter Gegenüberstellung mit den entsprechenden Angaben des vorausgegangenen Geschäftsjahres zu machen:
- 1.
- Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen haben für das gesamte selbst abgeschlossene, das gesamte in Rückdeckung übernommene und das gesamte Versicherungsgeschäft jeweils folgende Angaben zu machen:
- a)
- die gebuchten Bruttobeiträge;
- b)
- die verdienten Bruttobeiträge;
- c)
- die verdienten Nettobeiträge;
- d)
- die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle;
- e)
- die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb;
- f)
- den Rückversicherungssaldo; hierunter ist der Saldo aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den unter den vorstehenden Buchstaben d und e genannten versicherungstechnischen Aufwendungen zu verstehen;
- g)
- das versicherungstechnische Ergebnis für eigene Rechnung;
- h)
- die versicherungstechnischen Bruttorückstellungen insgesamt;
- davon:
- aa)
- Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle;
- bb)
- Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen;
- davon:
- i)
- die Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge (nur für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft).
- a)
- Unfall- und Krankenversicherung insgesamt;davon:
- aa)
- Unfallversicherung;
- bb)
- Krankenversicherung;
- b)
- Haftpflichtversicherung;
- c)
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung;
- d)
- sonstige Kraftfahrtversicherungen;
- e)
- Feuer- und Sachversicherung;davon:
- aa)
- Feuerversicherung;
- bb)
- Verbundene Hausratversicherung;
- cc)
- Verbundene Gebäudeversicherung;
- dd)
- sonstige Sachversicherung;
- f)
- Transport- und Luftfahrt-Versicherung;
- g)
- Kredit- und Kautions-Versicherung;
- h)
- Rechtsschutzversicherung;
- i)
- Beistandsleistungsversicherung;
- j)
- sonstige Versicherungen.