§ 19 RechVersV - Andere Vermögensgegenstände
§ 19 Andere Vermögensgegenstände Der Posten "Andere Vermögensgegenstände" ist im Anhang zu erläutern, wenn er einen größeren Umfang hat.
Diskussion zu § 19 RechVersV
LX
20.07.2025 06:29