§ 9 RechVersV - Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
Teilen
§ 9 Hypotheken-, Grundschuld- und RentenschuldforderungenIm Posten "Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen" sind Forderungen auszuweisen, für die dem bilanzierenden Versicherungsunternehmen Pfandrechte an Grundstücken oder Schiffen bestellt worden sind und bei denen die Befriedigung insbesondere durch Verwertung des belasteten Objekts erfolgen soll. Zu den vorgenannten Forderungen gehören auch diejenigen, die durch einen Versicherungsvertrag zusätzlich gesichert sind.
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.