- a)
Aufforderung zur Beseitigung sachlicher und formeller Mängel,
- b)
Aufforderung, die für die Inanspruchnahme einer Priorität oder des Anmeldetages einer Patentanmeldung erforderlichen Angaben zu machen und entsprechende Unterlagen einzureichen,
- c)
Feststellung, daß die Erklärung der Inanspruchnahme des Anmeldetages einer Patentanmeldung oder die Prioritätserklärung als nicht abgegeben gilt oder daß der Prioritätsanspruch verwirkt ist,
- d)
Feststellung, daß die Anmeldung wegen Nichtzahlung der Anmeldegebühr oder wegen Inanspruchnahme einer inländischen Priorität als zurückgenommen gilt,
- e)
Feststellung, dass die Anmeldung zurückgenommen wurde,
- f)
Gewährung von Anhörungen,
- g)
Zurückweisung der Anmeldung aus formellen Gründen, denen der Anmelder nicht widersprochen hat,
- h)
Zurückweisung der Anmeldung aus sachlichen Gründen, denen der Anmelder nicht widersprochen hat, sofern der Leiter der Gebrauchsmusterstelle der Zurückweisung zugestimmt hat,
- i)
Feststellung nach § 4a Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes, dass eine Eingabe keine rechtswirksame Anmeldung ist, sofern der Leiter der Gebrauchsmusterstelle der Feststellung zugestimmt hat,
- j)
Verfügung der Eintragung des Gebrauchsmusters;