- 1.
Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung des Übergangs des durch die Eintragung der Marke begründeten Rechts in das Register;
- 2.
Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung einer Verpfändung, eines sonstigen dinglichen Rechts, von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder eines Insolvenzverfahrens in das Register, soweit das durch die Eintragung begründete Recht betroffen ist;
- 3.
Bearbeitung von Anträgen auf Berichtigung von Eintragungen im Register oder von Veröffentlichungen;
- 4.
Bearbeitung von Anträgen auf Änderung einer Registereintragung, die den Namen oder den Sitz des Inhabers der Marke betrifft;
- 5.
Bearbeitung von Erklärungen auf Teilung einer eingetragenen Marke;
- 6.
Feststellung des Verzichts einschließlich des Teilverzichts auf eine eingetragene Marke;
- 7.
Bearbeitung von Verfahren der teilweisen Verlängerung der Schutzdauer der eingetragenen Marke;
- 8.
formelle Bearbeitung von Löschungsverfahren, einschließlich der Feststellung, daß der Löschungsantrag wegen fehlender Zahlung der Antragsgebühr als zurückgenommen gilt;
- 9.
Bearbeitung von Anträgen auf internationale Registrierung von Marken;
- 10.
Bearbeitung von Verfahren, die international registrierte Marken betreffen, insbesondere von- a)
Anträgen auf nachträgliche Schutzerstreckung von international registrierten Marken inländischer Inhaber,
- b)
Anträgen auf Ersetzung der nationalen Eintragung durch die internationale Registrierung,
- c)
Anträgen auf Löschung von international registrierten Marken wegen Wegfalls des Schutzes der Basismarke,
- d)
Anträgen auf Eintragung von Änderungen bei international registrierten Marken inländischer Inhaber;
- 11.
Bearbeitung von international registrierten Marken, deren Schutz auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckt worden ist;
- 12.
Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung einer geographischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung und von Einsprüchen nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU Nr. L 93 S. 12), mit Ausnahme der in diesen Verfahren zu treffenden Entscheidungen, jedoch einschließlich der Feststellung, daß der Einspruch wegen fehlender Zahlung der Einspruchsgebühr als nicht erhoben gilt, sowie der Weiterleitung von Anträgen und Einsprüchen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;
- 13.
Bearbeitung von Verfahren der Akteneinsicht;
- 14.
formelle Bearbeitung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und von Anträgen auf Weiterbehandlung und, sofern sie über die nachgeholte Handlung zu entscheiden haben, Prüfung der materiellen Antragsvoraussetzungen und Entscheidung über solche Anträge. Eingeschlossen ist die Bearbeitung solcher Anträge in Angelegenheiten nach § 5 Abs. 2 Nr. 5.