AA1*)B**)CD
8 (Teil II)Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)

Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 und § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a(1)
a)Übernahmeersuchen von (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) gestellt am(1)– Bundesamt für Migration
 und Flüchtlinge
–
Ausländerbehörden zu
Spalte A Buchstabe a
bis b, d bis e und g
bis h
–
Aufnahmeeinrichtungen
oder Stellen nach § 88
Absatz 3 des Asylgesetzes zu Spalte A
Buchstabe a bis b
und g bis h
–
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu
Spalte A Buchstabe a
bis b, d bis e und g
bis h
–
Bundespolizei zu
Spalte A Buchstabe a
bis b und g bis h
–
andere mit der polizeilichen Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte
Behörden zu Spalte A
Buchstabe a bis b
und g bis h
–
oberste Bundes- und
Landesbehörden, die
mit der Durchführung
ausländer-, asyl- und
passrechtlicher Vor-
schriften als eigener
Aufgabe betraut sind
zu Spalte A Buch-
stabe b
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder zu
Spalte A Buchstabe a
bis b und g bis h
–
Bundesagentur für
Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18
Absatz 1 des AZR-
Gesetzes zu Spalte A
Buchstabe b
–
deutsche Auslands-
vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und an-
dere öffentliche Stellen
im Visaverfahren zu
Spalte A Buchstabe a
bis b und g bis h
–
Statistisches Bundes-
amt zu Spalte A Buch-
stabe b
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung
ihrer Aufgaben nach
§ 28 Absatz 1 Satz 2
Nummer 2 des Geldwäschegesetzes zu
Spalte A Buchstabe b
–
für die Zuverlässigkeits-
überprüfung nach § 7
des Luftsicherheitsgesetzes zuständige
Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung
nach § 12b des Atomgesetzes zuständige
atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden zu
Spalte A Buchstabe b
–
Bundeskriminalamt zu
Spalte A Buchstabe a
bis b und g bis h
–
Landeskriminalämter
zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h
–
sonstige Polizeivollzugsbehörden des
Bundes zu Spalte A
Buchstabe a bis b
und g bis h
–
Staatsanwaltschaften
zu Spalte A Buch-
stabe b
–
Gerichte zu Spalte A
Buchstabe b
–
Behörden der Zoll-
verwaltung zu Spalte A
Buchstabe b
–
Träger der Sozialhilfe
und für die Durchfüh-
rung des Asylbewerber-
leistungsgesetzes zu-
ständige Stellen zu
Spalte A Buchstabe b
–
Bundesagentur für
Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b
des AZR-Gesetzes zu
Spalte A Buchstabe b
–
die für die Durchführung
der Grundsicherung
für Arbeitsuchende
zuständigen Stellen zu
Spalte A Buchstabe b
–
Jugendämter zu
Spalte A Buchstabe b
b)Übernahme von (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) entschieden am(2)
c)Übernahme von (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) abgelehnt am(2)
d)Prüfung Einleitung eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens am(6)
e)Einleitung eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens entschieden am(2)
f)Einleitung eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens abgelehnt am(2)
g)Prüfung der Voraussetzungen einer Aufnahmezusage im Rahmen eines Neuansiedlungsverfahrens, sonstigen humanitären Aufnahmeverfahrens von Drittstaatsangehörigen oder Umverteilungsverfahren von Asylantragstellern nach Artikel 78 Absatz 3 AEUV(1)
h)Entscheidung über eine Aufnahmezusage im Rahmen eines Neuansiedlungsverfahrens, sonstigen humanitären Aufnahmeverfahrens
von Drittstaatsangehörigen oder Umverteilungsverfahrens
von Asylantragstellern nach Artikel 78 Absatz 3 AEUV
(2)
i)Aufnahmezusage im Rahmen eines Neuansiedlungsverfahrens, sonstigen humanitären Aufnahmeverfahrens von Drittstaatsangehörigen oder Umverteilungsverfahrens von Asylantragstellern nach Artikel 78 Absatz 3 AEUV abgelehnt am(2)
 
AA1*)B**)CD
8aPerso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 2 Nummer 3
in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1
(1)
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender gemäß § 63a des Asylgesetzes(7)
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge
–
Ausländerbehörden und
mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundespolizei und
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
Polizeivollzugsbehörden der Länder
–
Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge
–
Statistisches Bundesamt
–
Zollkriminalamt
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
oberste Bundes- und
Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässig-keitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
– 
Meldebehörden
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
a)Ausstellungsdatum
b)Gültigkeitsdauer