AA1*)B**)CD
8bPerso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3
in Verbindung mit § 2
Absatz 1a Nummer 2 und 3
(1)
a)unerlaubt eingereist(7)
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
mit grenzpolizeilichen
Aufgaben betraute
Behörden
–
Aufnahmeeinrichtungen
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
Zollkriminalamt
–
sonstige Polizeivoll-
zugsbehörden der Länder
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der polizei-
lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und
Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
sonstige Polizeivoll-
zugsbehörden der Länder
–
Staatsanwaltschaften
–
Statistisches Bundesamt
–
deutsche Auslandsver-
tretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
b)unerlaubt aufhältig seit(7)
AA1*)B**)CD
9 (Teil I)Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 7 sowie Absatz 3f in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3
Aufenthaltsstatus– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
– Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstaben d und e
I)
Die Daten zu Spalte A
Buchstabe b und c jeweils Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.
–
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
–
Aufnahmeeinrich-
tungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
–
Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge
–
Bundespolizei
–
andere mit der
polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
–
oberste Bundes- und
Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
–
Bundesagentur für
Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
–
deutsche Auslands-
vertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
–
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis k
a)Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit(5)
b)Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt am
aa)zugestellt am(5)
bb)unanfechtbar seit(6)
cc)Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)(7)
dd)Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
– Strafvorschrift
– rechtliche Bezeichnung der Tat
– Art und Höhe der Strafe
(7)
c)Aufenthaltstitel
zurückgenommen am
aa)zugestellt am(5)
bb)unanfechtbar seit(6)
cc)Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)(7)
dd)Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
– Strafvorschrift
– rechtliche Bezeichnung der Tat
– Art und Höhe der Strafe
(7)
widerrufen am
aa)zugestellt am(5)
bb)unanfechtbar seit(6)
cc)Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)(7)
II.
–
Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
–
Bundeskriminalamt
–
Landeskriminalämter
–
Sonstige Polizeivoll-
zugsbehörden
–
Staatsanwaltschaften
–
Gerichte
–
Behörden der Zollverwaltung
–
Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
–
Bundesagentur für
Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
–
Bundesagentur für
Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis k
–
Die für die Grund-
sicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
–
Jugendämter
–
Träger der Deutschen Rentenversicherung
–
Staatsangehörigkeit-
behörden
–
Zollkriminalamt
–
Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
dd)Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat
– Strafvorschrift
– rechtliche Bezeichnung der Tat
– Art und Höhe der Strafe
(7)
erloschen am(5)
d)Grenzübertrittsbescheinigung
ausgestellt am
gültig bis
ausstellende Behörde
(2)
e)Anlaufbescheinigung
ausgestellt am
gültig bis
ausstellende Behörde
(1)(2)
f)Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8 AufenthG
erteilt am
für die Dauer
von … bis …
(2)
g)heimatloser Ausländer(6)
h)Antrag auf einen Aufenthaltstitel
gestellt am
(1)*
i)Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG
gestellt am
(1)*
j)Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
gestellt am
(1)*
k)Bescheinigung über die Wirkung der Antragstellung (Fiktionsbescheinigung)
ausgestellt am
gültig bis
eingezogen am
erloschen am
(7)
l)Nummer des Aufenthaltstitels(7)
§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 und 4– wie vorstehend –– wie vorstehend –– wie vorstehend, mit
Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit
zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes –
Aufenthaltsstatus
– wie vorstehend Spalte A Buchstabe a, d, h, j bis l sowie b und c jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd –
(2)
§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 und 4– wie vorstehend –– wie vorstehend –
– nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen –
Aufenthaltsstatus
– wie vorstehend Spalte A Buchstabe a, h, j bis l sowie b und c jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd –
(3)