AA1*)B**)CD
9 (Teil II)PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3
a)
Entscheidungen der
Bundesagentur für
Arbeit über die Zustimmung zur Beschäftigung
aa)
Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit
erteilt ambefristet bisräumlich
beschränkt auf
Arbeitgeberbindung/keine ArbeitgeberbindungWeitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen
bb)
Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit versagt am









(1)
(7)


 
 
(5)*


 
 
 

 


 

 
 
(5)*
Ausländerbehörden und
mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstaben a bis e, f bis j jeweils Doppelbuchstabe aa und Buchstaben k bis q










Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstaben f bis j
Ausländerbehörden und
mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge
Bundespolizei
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
b)
Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit
aa)
Selbständige
Tätigkeit
erlaubt ambefristet bisweitere
Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen
bb)
Beschäftigungerlaubt ambefristet bisräumlich
beschränkt auf
Arbeitgeberbindung/keine Arbeitgeberbindungweitere
Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen

 
(2)*

 
 



 
 
(2)*
deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
Statistisches Bundesamt
zu Spalte A Buchstabe a bis d
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes zu Spalte A Buchstaben e bis q
Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
Bundeskriminalamt
Landeskriminalämter
Sonstige Polizeivollzugsbehörden
Staatsanwaltschaften
Gerichte
Behörden der Zollverwaltung
Träger der Sozialhilfe und
für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
Bundesagentur für Arbeit
zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
Bundesagentur für Arbeit
zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe e bis j
Die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
Jugendämter
Träger der Deutschen
Rentenversicherung
c)
zustimmungsfreie
Beschäftigung bis
festgestellt am
(2)*
d)
zustimmungsfreie Beschäftigung aufgrund Vorbeschäftigungszeiten oder längeren Aufenthaltsfestgestellt am
(2)



 
e)
Aufenthaltstitel erteilt
nach Einreise in das Bundesgebiet mit
aa)
Visum nach
§ 17 Absatz 1
AufenthG
am
bb)
Visum nach
§ 17 Absatz 2
AufenthG
am
cc)
Visum nach
§ 20 Absatz 1
AufenthG
am
dd)
Visum nach
§ 20 Absatz 2
AufenthG
am
(5)*

 
(5)*
 

 
(5)*




(5)*




(5)*
ee)
einem im
Verfahren nach § 81a AufenthG erteilten Visum
am
(5)*
Staatsangehörigkeits-
behörden
Zollkriminalamt
f)
Einreise und Aufent-
halt nach § 16c
AufenthG
aa)
Ablehnung am
bb)
Bescheinigungausgestellt amgültig bis



(2)
(2)
g)
Einreise und Aufent-
halt nach § 19a Absatz 1 AufenthG
aa)
Ablehnung am
bb)
Bescheinigungausgestellt amgültig bis



(2)*
(2)*
h)
Einreise und Aufent-
halt nach § 18e Absatz 1 AufenthG
aa)
Ablehnung am
bb)
Bescheinigungausgestellt amgültig bis



(2)*
(2)*
i)
Einreise und Aufent-
halt nach § 30 Absatz 5 AufenthG (Ehegattennachzug zu kurzfristig mobilen Forschern)
aa)
Ablehnung am
bb)
Bescheinigungausgestellt amgültig bis




 

(2)*
(2)*
j)
Einreise und Aufent-
halt nach § 32 Absatz 5 AufenthG
(Kindesnachzug zu kurzfristig mobilen Forschern)
aa)
Ablehnung am
bb)
Bescheinigungausgestellt amgültig bis




 

(2)*
(2)
k)
Räumliche Beschränkung nach § 12 Absatz 2 Satz 2 AufenthG
(7)
LandOrterteilt ambefristet bisgeändert am

l)
Wohnsitzauflage nach
§ 12 Absatz 2 Satz 2 AufenthG
LandOrterteilt ambefristet bisgeändert am
(7)
m)
Wohnsitzregelung
nach
aa)
§ 12a Absatz 1
Satz 1 AufenthG
Landkraft Gesetzes
entstanden am
erlischt am
bb)
§ 12a Absatz 2
Satz 1 AufenthG
Ort oder Landkreiserteilt ambefristet bisgeändert am
cc)
§ 12a Absatz 3
AufenthG
Ort oder Landkreiserteilt ambefristet bisgeändert am
dd)
§ 12a Absatz 4
Satz 1 AufenthG
Ort, an dem
der Wohnsitz nicht genommen werden darf
erteilt ambefristet bisgeändert am


(7)





 
(7)



 
 

(7)







(7)
n)
Wohnsitzverpflichtung
nach
§ 24 Absatz 5 Satz 2 AufenthG (auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3 und § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG)
(7)
Ortkraft Gesetzes
entstanden am
erlischt
o)
Wohnsitzverpflichtung
nach
§ 46 Absatz 1
AufenthG
Orterteilt ambefristet bisgeändert am
(7)
p)
Räumliche Beschränkung nach
aa)
§ 61 Absatz 1
Satz 1 AufenthG
Landkraft Gesetzes
entstanden am
erlischt am
bb)
§ 61 Absatz 1a
Satz 1 AufenthG
Bezirkkraft Gesetzes
entstanden am
erlischt am
cc)
§ 61 Absatz 1c
Satz 1 AufenthG
Land oder Bezirkerteilt ambefristet bisgeändert am
dd)
§ 61 Absatz 1c
Satz 2 AufenthG
Bezirkerteilt ambefristet bisgeändert am
 

(7)


 
 
 

(7)



 
 

(7)







(7)
q)
Wohnsitzauflage nach§ 61 Absatz 1d Satz 1
AufenthG
Ortkraft Gesetzes
entstanden am
erlischt am
(7)
 * In diesen Fällen ist zugleich die Einreise in das Bundesgebiet zu melden, wenn die Einreise im Register noch nicht erfasst ist.
 
AA1*)B**)CD
9aPerso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 9 sowie § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 und 3
Daten zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen, zur Aufgabenerfüllung nach den §§ 43 bis 44a des Aufenthaltsgesetzes und zum Zweck der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
(1)
Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis i
Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a bis e
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe f bis g und j
Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis e und j
Ausländerbehörden und
mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a bis f Doppelbuchstabe aa Buchstabe g und j
Bundespolizei und
andere mit der polizei-
lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
Bundeskriminalamt
Landeskriminalämter
sonstige Polizeivoll-
zugsbehörden des
Bundes und der Länder
Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge
Bundesagentur für
Arbeit
Träger der Sozialhilfe
für die Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis g und j
oberste Bundes- und
Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
a)Schulbildung(7)
b)Studium(7)
c)Ausbildung(7)
d)Beruf(7)
e)Sprachkenntnisse(7)
f)Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach den §§ 43 bis 44a AufenthG(7)
aa) Berechtigung oder Verpflichtung
bb) Erteilungszeitpunkt
cc) Erteilende Stelle
g)Teilnahme an einem Integrationskurs nach den §§ 43 bis 44a AufenthG(7)
aa) Kursart
bb) Kursbeginn
cc) Kursabschluss
nicht erfolgreich
erfolgreich
h)gemeldete Fehlzeiten(7)
i)Hinweis nach § 44a Absatz 3 Satz 1 AufenthG(7)
j)Teilnahme an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG(7)