§ 1 AnwendungsbereichDieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.
Diskussion zu § 1 NachwG
LX
15.09.2025 02:53
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