§ 1 EigZulG - Anspruchsberechtigter
§ 1 Anspruchsberechtigter Unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben Anspruch auf eine Eigenheimzulage nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
Diskussion zu § 1 EigZulG
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29.07.2025 06:09