§ 10 EigZulG - Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage
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§ 10 Entstehung des Anspruchs auf EigenheimzulageDer Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.
Diskussion zu § 10 EigZulG
LX
26.06.2025 02:22
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