- 1.
die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele,
- 2.
die Festlegung vorrangiger Handlungsfelder und von Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen,
- 3.
die Evaluierung der Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme mit geeigneten Kennziffern,
- 4.
die Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe,
- 5.
die Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks.