§ 42 SGB VII - Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
§ 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.