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§ 81 SGB VII - Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
Stand 14.07.2021
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§ 81 Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Leistungen in Geld, die nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnet werden.