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§ 4 24. BImSchV - Zugänglichkeit der Normblätter
Stand 05.04.2013
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§ 4 Zugänglichkeit der Normblätter
DIN-Normblätter, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind beim Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln, zu beziehen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.