§ 4 24. BImSchV - Zugänglichkeit der Normblätter
§ 4 Zugänglichkeit der Normblätter DIN-Normblätter, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind beim Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln, zu beziehen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.