Abwasser aus der
Frischwasserkühlung
von industriellen
und gewerblichen
Prozessen und von
Kraftwerken im Ablauf
Abflutung von
Hauptkühlkreisläufen
von Kraftwerken
(Abflutwasser aus
der Umlaufkühlung)
Abflutung sonstiger
Kühlkreisläufe
Stichprobe
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX)mg/l0,150,150,5
Chlordioxid und andere Oxidantien (angegeben als Chlor)mg/l0,20,30,3
Giftigkeit gegenüber Leuchtbakterien (G(tief)L) -1212

(2) Die Anforderung an die Giftigkeit gegenüber Leuchtbakterien G gilt auch als eingehalten, wenn die Abflutung so lange geschlossen bleibt, bis entsprechend den Herstellerangaben über Einsatzkonzentration und Abbauverhalten ein G-Wert von 12 oder kleiner erreicht ist und dies in einem Betriebstagebuch nachgewiesen wird.
F
Anforderungen für vorhandene Einleitungen
Für vorhandene Einleitungen von Abwasser aus Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm-​ oder Badebeckenwasser (Kreislaufwasser), die vor dem 1. August 2002 rechtmäßig in Betrieb waren oder mit deren Bau zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig begonnen worden ist, gelten nur die Anforderungen nach Teil B und C.
A
Anwendungsbereich
(1) Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus einem oder mehreren der folgenden Bereiche stammt:
1.
Verarbeitung von Festkautschuk
1.1
Kautschukmischungen, Rohlinge und Kautschuklösungen,
1.2
Artikel aus der Extrusion,
1.3
Gummi-​ und Gummimetallartikel in Formwerkzeugen,
1.4
Gummierte Gewebe und andere Festigkeitsträger,
1.5
Reifen;
2.
Verarbeitung von Latex.
(2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus der Behandlung von Metallteilen vor der Bindung mit Gummi, aus indirekten Kühlsystemen, aus Rückenbeschichtungen von textilen Bodenbelägen und anderen Flächengebilden und aus der Betriebswasseraufbereitung.
(3) Für Abwassereinleitungen von weniger als 1 m Abwasser je Tag gilt nur Teil B dieses Anhangs. Teil B gilt für den Ort des Anfalls des Abwassers.
B
Allgemeine Anforderungen
Die Schadstofffracht ist so gering zu halten, wie dies nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall durch folgende Maßnahmen möglich ist:
1.
Einsatz Wasser sparender Verfahren bei der direkten Kühlung der Kautschukmischungen einschließlich eines damit