verbundenen wässrigen Trennmittelauftrages,
2.
Einsatz abwasserfreier Verfahren bei der Reinigung der Innenmischer (Kneter),
3.
Anwendung Wasser sparender Verfahren beim Waschen und Reinigen von Gummiprodukten,
4.
Verminderung der Abwasserbelastung durch mechanische Abtrennung von Salzanhaftungen nach der Salzbadvulkanisation,
5.
Mehrfachnutzung von Spülwasser bei der Formen-​ und Dornenreinigung,
6.
Einsatz Wasser sparender Verfahren bei der Behandlung der Abluft in den Anwendungsbereichen Kautschuklösungen, gummierte Gewebe und andere Festigkeitsträger in den Anwendungsbereichen 1.1 und 1.4,
7.
abwasserfreie Fußbodenreinigung im Anwendungsbereich 1.1,
8.
Vermeidung von hochmolekularen, wasserlöslichen Trennmitteln (Polyglykolen), die einen DOC-​Eliminationsgrad nach 7 Tagen von 80 Prozent entsprechend dem Verfahren nach Anlage 1 Nummer 408 nicht erreichen.
C
Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
(1) An das Abwasser werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:
 Qualifizierte Stichprobe oder
2-Stunden-Mischprobe
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)mg/l150
Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB)mg/l25
Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N)mg/l20
Phosphor, gesamtmg/l2
Giftigkeit gegenüber Fischeiern (G) 2

(2) Für Abwasser aus der Salzbadvulkanisation gilt zusätzlich ein Konzentrationswert für Nitritstickstoff (NO-N) von 3 mg/l.
D
Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung
(1) An das Abwasser werden vor der Vermischung mit anderem Abwasser folgende Anforderungen gestellt:
 Qualifizierte Stichprobe oder
2-Stunden-Mischprobe
mg/l
Zink2
Blei0,5
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX)1

Die Anforderungen an den AOX gilt für die Stichprobe.
(2) Für Abwasser aus den Bereichen 1.1 und 1.4 nach Teil A Abs. 1 gilt für Benzol und Derivate ein Konzentrationswert von 0,1 mg/l, für Abwasser aus der Abflutung von direkten Kühlwasserkreisläufen für die Giftigkeit gegenüber Leuchtbakterien G ein Ver‑