4.
Zink,
5.
Cadmium,
6.
Edelmetalle,
7.
Nickel,
8.
Cobalt,
9.
Ferrolegierungen,
10.
Aluminium.
(2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus indirekten Kühlsystemen und aus der Betriebswasseraufbereitung.
(3) Die in Teil C Satz 1 und Teil D Absatz 1 genannten Anforderungen sind Emissionsgrenzwerte im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 1.

Abwasseranfall und Schadstofffracht sind so gering zu halten, wie dies durch folgende Maßnahmen möglich ist:
1.
weitgehende Kreislaufführung und Wiederverwendung sowie Reihenschaltung von Wasch-​, Kühl- und Prozesswasser,
2.
Mehrfachnutzung von aufbereitetem Abwasser und Nutzung von Niederschlagswasser bei geeigneten Einsatzmöglichkeiten,
3.
Wiederverwendung von wässrigen Lösungen wie Beizlösungen, Säuren und Laugen,
4.
Trennung behandlungsbedürftiger Abwasserströme von nicht behandlungsbedürftigen Abwasserströmen,
5.
Vermeidung abwasserintensiver Prozesstechnologien,
6.
Eindampfkristallisation des anfallenden Waschwassers bei Anlagen zum Waschen von Wälzoxid,
7.
Rückgewinnung von Metallen aus Prozesslösungen.

An das Abwasser werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:
Erzeugung und Gießen
der unter Teil A Absatz 1
Nummer 1 bis 9
aufgeführten Nichteisen-
metalle einschließlich
Nebenprodukten sowie
Halbzeugherstellung
Erzeugung von
Aluminiumoxid
Erzeugung von
Aluminium
Gießen von Aluminium
sowie Herstellung von
Aluminiumhalbzeug
Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe
Organisch gebundener
Kohlenstoff, gesamt (TOC)
mg/l 
50

20

15

20
Chemischer Sauerstoff-
bedarf (CSB)
mg/l
200

60

60

80
Eisenmg/l   3,0
Kohlenwasserstoffe, gesamtmg/l   2,0   5,0
Aluminiummg/l   6,0   3,0
Fluorid, gelöstmg/l3030
Giftigkeit gegenüber
Fischeiern (G)
 
 4



Die Anforderungen an Kohlenwasserstoffe, gesamt, gelten für die Stichprobe.
In der wasserrechtlichen Zulassung kann die Schadstofffracht je Parameter, die in dem Wasser bei der Entnahme aus einem Gewässer vorhanden war (Vorbelastung), berücksichtigt werden, soweit die entnommene Fracht bei der Einleitung in das Gewässer noch vorhanden ist.