- 6.
- Regeneration der Schwefelsäure aus dem Alkylierungsprozess und Neutralisierung des dabei entstehenden Abwasserteilstroms.
- C
- Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
| Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe mg/l | |
| Organisch gebundener Kohlenstoff, gesamt (TOC) | 25 |
| Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | 80 |
| Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB) | 15 |
| Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N) | 20 |
| Phosphor, gesamt | 1,3 |
| Kohlenwasserstoffe, gesamt | 1,5 |
(2) Unbeschadet der Anforderungen nach Absatz 1 sind in der wasserrechtlichen Zulassung Schadstofffrachten festzulegen, die sich aus den Werten multipliziert mit einem spezifischen Abwasseranfall von 0,5 m je Tonne Einsatzprodukt ergeben. Für die Schmierölherstellung ist ein spezifischer Abwasseranfall von 1,3 m je Tonne Einsatzprodukt zu Grunde zu legen.
(3) An der Einleitungsstelle in das Gewässer dürfen im Abwasser folgende Jahresmittelwerte nicht überschritten werden:
| mg/l | |
| Abfiltrierbare Stoffe | 25 |
| Gesamter gebundener Stickstoff (TN) | 25 |
| Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | 80 |
- D
- Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung
| Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe mg/l | Stichprobe mg/l | |
| Phenolindex nach Destillation und Farbstoffextraktion | 0,10 | |
| Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) | 0,10 | |
| Sulfid, leicht freisetzbar | 0,40 | |
| Cyanid, leicht freisetzbar | 0,070 |
Die Anforderungen für AOX und Cyanid gelten für die Stichprobe.
(2) Zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 1 sind Schadstofffrachten festzulegen, die sich aus den dort festgelegten Konzentrationswerten und einem spezifischen Abwasseranfall von 0,5 m/t Einsatzprodukt ergeben. Für die Schmierölherstellung ist ein spezifischer Abwasseranfall von 1,3 m/t Einsatzprodukt zu‑