6.
Regeneration der Schwefelsäure aus dem Alkylierungsprozess und Neutralisierung des dabei entstehenden Abwasserteilstroms.
C
Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
(1) An das Abwasser werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:
Qualifizierte Stichprobe oder
2-Stunden-Mischprobe
mg/l
Organisch gebundener Kohlenstoff, gesamt (TOC)25  
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)80  
Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB)15  
Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N)20  
Phosphor, gesamt1,3
Kohlenwasserstoffe, gesamt1,5

(2) Unbeschadet der Anforderungen nach Absatz 1 sind in der wasserrechtlichen Zulassung Schadstofffrachten festzulegen, die sich aus den Werten multipliziert mit einem spezifischen Abwasseranfall von 0,5 m je Tonne Einsatzprodukt ergeben. Für die Schmierölherstellung ist ein spezifischer Abwasseranfall von 1,3 m je Tonne Einsatzprodukt zu Grunde zu legen.
(3) An der Einleitungsstelle in das Gewässer dürfen im Abwasser folgende Jahresmittelwerte nicht überschritten werden:
mg/l
Abfiltrierbare Stoffe25
Gesamter gebundener Stickstoff (TN)25
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)80
Die Parameter nach Satz 1 sind nach Teil H Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und c zu messen. Die Ergebnisse der Messungen stehen Ergebnissen staatlicher Überwachung gleich. § 6 Absatz 1 findet keine Anwendung.
D
Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung
(1) An das Abwasser werden vor der Vermischung mit anderem Abwasser folgende Anforderungen gestellt:
Qualifizierte Stichprobe oder
2-Stunden-Mischprobe
mg/l
Stichprobe
mg/l
Phenolindex nach Destillation und Farbstoffextraktion0,10
Adsorbierbare organisch
gebundene Halogene (AOX)
0,10 
Sulfid, leicht freisetzbar0,40
Cyanid, leicht freisetzbar0,070

Die Anforderungen für AOX und Cyanid gelten für die Stichprobe.
(2) Zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 1 sind Schadstofffrachten festzulegen, die sich aus den dort festgelegten Konzentrationswerten und einem spezifischen Abwasseranfall von 0,5 m/t Einsatzprodukt ergeben. Für die Schmierölherstellung ist ein spezifischer Abwasseranfall von 1,3 m/t Einsatzprodukt zu‑