seölraffination stammt.
(2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus indirekten Kühlsystemen, der Betriebswasseraufbereitung und der Dampferzeugung.
(2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus indirekten Kühlsystemen, der Betriebswasseraufbereitung und der Dampferzeugung.
- B
- Allgemeine Anforderungen
- 1.
- Kreislaufführung von Teilströmen, insbesondere von Fallwasser der destillativen Entsäuerung und der Dämpfung,
- 2.
- Vermeidung und Verminderung von Stoffverlusten durch prozessinterne Verwertung oder Gewinnung von Nebenprodukten,
- 3.
- Einsatz phosphorarmer Rohware,
- 4.
- Einsatz Wasser sparender Verfahren, z. B. Gegenstromwäsche.
- C
- Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe | |||
Saatenaufbereitung | Raffination | ||
Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB) | g/t | 5 | 38 |
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | g/t | 20 | 200 |
Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N) | mg/l | 30 | 30 |
Phosphor, gesamt | g/t | 0,4 | 4,5 |
Spezifische Abwassermenge | m/t | 0,2 | 1,5 |
(2) Die Anforderungen für Stickstoff, gesamt, gelten bei einer Abwassertemperatur von 12 °C und größer im Ablauf des biologischen Reaktors der Abwasserbehandlungsanlage und sofern die der wasserrechtlichen Zulassung zugrunde liegende Rohfracht an Stickstoff, gesamt, mehr als 100 kg je Tag beträgt.
(3) Die Anforderungen für Phosphor, gesamt, gelten, wenn die der wasserrechtlichen Zulassung zugrunde liegende Rohfracht an Phosphor, gesamt, mehr als 20 kg je Tag beträgt.
(4) Die produktionsspezifischen Anforderungen (g/t, m/t) nach Absatz 1 beziehen sich auf die der wasserrechtlichen Zulassung zugrunde liegende Produktionskapazität an Einsatzprodukt. Einsatzprodukte sind bei der Saatenaufbereitung Saat und bei der Raffination Öl. Wird mehr als ein Einsatzprodukt eingesetzt, gelten die Anforderungen proportional zu der Menge der verwendeten Einsatzprodukte. Die Schadstofffracht wird aus den Konzentrationswerten der qualifizierten Stichprobe oder der 2-Stunden-Mischprobe und aus dem mit der Probenahme korrespondierenden Abwasservolumenstrom ermittelt.